Arbeits- und
Aufenthaltsgenehmigung
Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung
Eine frühzeitige Beantragung der Arbeitsgenehmigung ist sinnvoll, damit der lokalen Behörde die notwendigen Unterlagen des Mitarbeiters rechtzeitig vorliegen und unmittelbar mit dem Aufenthaltsgenehmigungsverfahren begonnen werden kann.
Das Risiko von Verzögerungen, Zusatzkosten durch fehlende behördliche Dokumente oder Unterlagen sowie ein hoher Zeitaufwand kann dadurch vermieden werden.